Fragen und Antworten. Mit Sicherheit ein gutes Gefühl.

Wir wissen, dass es für viele Menschen nicht alltäglich ist, Hatespeech zu melden. Deshalb haben wir versucht, die häufigsten Fragen zusammenzutragen und zu beantworten. Wenn Du eine Frage oder ein Anliegen hast, welches Du hier nicht beantwortet findest, schreibe uns gerne eine Nachricht!

Meldungsabgabe

Hassmelden erstattet stellvertretend für Dich als Nutzer:in der Plattform in eigenem Namen Strafanzeige.

Dadurch ist gewährleistet, dass Du niemals befürchten musst, dass verfahrensbeteiligte Dritte (also beispielsweise Strafverfolgungsbehörden, Beschuldigte und Gerichte) die Quelle der Meldung und die Identität von Dir erfahren. Mehr dazu kannst Du auch auf unserer Informationsseite zum Thema »Sicherheit« erfahren.

Du kannst uns grundsätzlich jeden Inhalt melden, der über einen eigenen Link verfügt.

Kopiere diese URL und füge sie entweder auf der Website in unserem Meldeformular ein, klicke in unseren Apps für iOS und Android auf das Plus-Symbol (➕) oder sende den Link an unseren Telegram-Bot.

Bitte gib zu diesem Zweck den Link zum Profil des mutmaßlichen Täters auf unserer Website an und denke daran, eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zu hinterlassen. Du erhältst unmittelbar danach eine Eingangsbestätigung. Bitte antworte mit dem Screenshot der Nachricht, die Du uns melden möchtest, auf unsere Eingangsbestätigung.

Achtung: Trage bitte selbst dafür Sorge, Deine persönlichen Daten soweit aus dem Screenshot zu entfernen oder unkenntlich zu machen, sodass Du nicht identifizierbar bist; der Screenshot wird, sofern wir Anzeige erstatten, an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Ja! Achte aber bitte darauf, uns bei längeren Inhalten eine Zeitangabe der aus Deiner Sicht kritischen Stelle zukommen zu lassen. Nur so können wir schnell und effektiv die täglich ca. 1.000 Meldungen bearbeiten.

Grundsätzlich erstellt unser System automatisch einen Screenshot des gemeldeten Beitrags, sodenn dieser öffentlich zugänglich ist. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, versuchen wir diesen manuell zu erstellen.
Sollte ein Beitrag zwischenzeitlich gelöscht worden sein oder haben wir keinen Zugriff darauf, werden wir Dich kontaktieren und Dich bitten, falls möglich, einen Screenshot nachzureichen. Daher ist es grundsätzlich eine gute Idee, einen eigenen Screenshot für den Fall der Fälle bereitzuhalten.

Achtung: Trage bitte selbst dafür Sorge, Deine persönlichen Daten soweit aus dem Screenshot zu entfernen oder unkenntlich zu machen, sodass Du nicht identifizierbar bist; der Screenshot kann, sofern wir Anzeige erstatten, an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

Bitte gib in diesem Fall den Link zum Profil des mutmaßlichen Täters auf unserer Website an und denke daran, eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zu hinterlassen. Du erhältst unmittelbar danach eine Eingangsbestätigung. Bitte antworte mit dem Screenshot des Beitrags, den Du uns melden möchtest, auf unsere Eingangsbestätigung.

Achtung: Trage bitte selbst dafür Sorge, Deine persönlichen Daten soweit aus dem Screenshot zu entfernen oder unkenntlich zu machen, sodass Du nicht identifizierbar bist; der Screenshot wird, sofern wir Anzeige erstatten, an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Beiträge ohne eine URL verursachen für uns einen spürbar höheren Arbeitsaufwand als solche mit einer URL. Deswegen nehmen wir grundsätzlich nur Beiträge mit Link entgegen.

Sollte es sich um einen Beitrag ohne Link handeln, der nach Deinem Gerechtigkeitsempfinden trotzdem zwangsläufig gemeldet werden sollte, sende uns zum Melden bitte eine Nachricht mit dem Beitrag und einer kurzen Erläuterung an meldung@hassmelden.de.

Als zentrale Meldestelle für Hatespeech sind wir darauf spezialisiert, konkrete Fälle von Hassrede im Internet anhand öffentlich zugänglicher Informationen zu prüfen und gegebenenfalls anzuzeigen.

Solltest Du nicht-digitale Straftaten feststellen, wende Dich an die nächste Polizeidienststelle oder – in dringenden Fällen – an den Polizeinotruf 110!

Hilfe im Notfall

Wenn Du von einer konkreten Bedrohungslage für Dich (oder eine dritte Person) ausgehen musst, wende Dich bitte unverzüglich an Deine nächste Polizeidienststelle – oder in dringenden Fällen – an den Polizeinotruf 110!

Bist du Geschädigte:r einer Straftat, kann auch das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes von Vorteil sein, der sich Deinen Fragen und Problemen mit der notwendigen Expertise widmen kann.

Weitere Hilfsangebote findest Du auch bei der Opferberatungsstelle des weißen Rings.

Meldungsbearbeitung

Vom Eingang der Meldung bis zur finalen Prüfung durch eine:n unserer Jurist:innen vergehen durchschnittlich – je nach Komplexität des Sachverhalts – zwischen einem und sieben Tage. Eine erste, noch nicht zwangsläufig finale Rückmeldung erhältst Du in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Die Strafanzeigen werden bei unterschiedlichen, zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf elektronischem Weg erstattet.

Leider können wir zum Verfahrensstand generell keine Auskunft erteilen: Bei 1.000 Meldungen pro Tag die wir erhalten und ehrenamtlich bearbeiten, würde uns die zusätzliche Auskunft über einzelne Strafverfahren schlicht überfordern. Wir wissen, dass das für Dich unter Umständen frustrierend sein kann, hoffen aber auf Dein Verständnis.

Leider kann die Staatsanwaltschaft (außer in sehr speziellen Fällen) nicht aufgrund eigener Verfügungsgewalt Inhalte im Internet entfernen lassen.

Dem muss – wenn die betreffende Plattform die potenziell strafbaren Inhalte nicht selbst auf Anforderung (etwa aufgrund einer NetzDG-Meldung) löscht – in aller Regel zunächst ein Gerichtsbeschluss vorausgehen. Das bedeutet, dass einige Inhalte länger sichtbar bleiben, als sie vielleicht sollten. Als Mittel dagegen bleibt Dir nur die unterbleibende Löschung durch die jeweilige Plattform als Verstoß gegen das NetzDG zu melden.

Antragsdelikte

Bei Antragsdelikten handelt es sich um Straftaten, welche grundsätzlich nur auf Verlangen der geschädigten Personen verfolgt werden. Im Bereich der Internetkriminalität betrifft dies hauptsächlich Tatbestände wie die der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung.

Nein, leider nicht. Um eine Strafverfolgung auszulösen, muss der oder die Geschädigte einen Strafantrag stellen.

Die Vorlage eines Strafantrages kannst Du hier kostenfrei als .pdf-Datei herunterladen.

Du kannst den ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Diese kannst Du – für jedes Bundesland – auf der Website des Justizportals des Bundes und der Länder ermitteln. Klicke dazu hier.

Bitte halte auch entsprechende Beweismittel zu dem Beitrag bereit, den Du anzeigen möchtest.

Revisionen

Jede einzelne Meldung wird händisch geprüft. Es ist daher nicht notwendig, fälschlich erstellte Meldungen zurückzuziehen. Falls Du einen fehlerhaften Link korrigieren möchtest, wende Dich unter Angabe des Dir bekannten Aktenzeichens an meldung@hassmelden.de oder erstelle mit dem korrekten Link eine neue Meldung.

Solltest Du einen Strafantrag zurückziehen wollen, wende Dich bitte an die Behörde, bei der Du diesen eingereicht hast.

Wenn Du davon ausgehst, dass wir uns in einer unserer Entscheidungen geirrt oder einen Fehler gemacht haben, kannst Du uns jederzeit unter Angabe des entsprechenden Aktenzeichens eine E-Mail an meldung@hassmelden.de zukommen lassen. Teile uns in diesem Fall auch unbedingt mit, weshalb Du eine erneute Prüfung des Vorgangs wünschst.

Solltest Du von uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, steht es Dir selbstverständlich frei, auf anderem Wege eine Anzeige zu erstatten, ohne Hassmelden zu nutzen.

Allgemeine Fragen

Nein. Denunziation meint (Straf-)Anzeigen aus persönlichen, niederen Beweggründen, wie zum Beispiel zum Erlangen eines persönlichen Vorteils. Im Gegensatz dazu werden Meldungen bei Hassmelden von couragierten Freundinnen und Freunden von Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit abgegeben. Zudem werden hier Meldende, die das Potential eines Rechtsstaats ausnutzen, begrifflich in die Nähe von Tätern etwa aus der Zeit des Dritten Reichs oder der Verfolgung Unschuldiger durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gerückt, was weder den Meldenden noch den Opfern des damaligen Unrechts gerecht wird.

Es werden quasi ausschließlich Meldungen zu rechten und rechtsextremen Beiträgen abgegeben. Unsere Plattform steht dabei natürlich für alle Nutzer:innen offen.

Nein. Für unsere Arbeit spielt inhaltlich ausschließlich die Bewertung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz eine Rolle. Wie sich jemand an der Wahlurne entscheidet oder welcher politischen Gesinnung er folgt, ist für uns uninteressant.

Aufgrund der ansonsten nicht zu bewältigenden Vielzahl an Fällen können wir in Einzelfällen nicht nachverfolgen, ob eine durch uns erstattete Strafanzeige zu einer Verurteilung geführt hat. Ermittler:innen berichten, dass bei Hatespeech-Delikten in etwa einem Drittel der Fälle die Täter erfolgreich identifiziert werden können.

Nein. Im Gegensatz zu allen anderen Organisationen mit vergleichbarer Ausrichtung erhalten wir keine öffentlichen Fördergelder oder Zuschüsse; einzig kleinere Zuwendungen von Privatpersonen unterstützen uns beim Tragen der Kosten. Nur so können wir uns maximale Neutralität, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit sichern.

Gendern ist grundsätzlich ein Zeichen des Anstands – wir möchten schließlich alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ansprechen und gleichbehandeln. Die Zeiten des Patriarchats sind vorüber, auch in der Sprache. Auf das Ablehnen geschlechterneutraler Sprache als patriarchales Rückzugsgefecht verzichten wir.

Ermittler:innen berichten allerdings, dass der ganz überwiegende Teil der Täter von Hatespeech-Delikten »ältere Männer« sind, weshalb wir an entsprechenden Stellen ausnahmsweise auf genderneutrale Sprache verzichten.

Wir suchen couragierte, zuverlässige Ehrenamtler:innen zur Unterstützung unserer Arbeit: Im Bereich der Meldungsbearbeitung in der Regel durch Juristinnen und Juristen, in technischen Bereichen durch Entwickler:innen. Mehr dazu kannst Du auch auf unserer Informationsseite zum Thema »Unterstützung« erfahren.