Antragsdelikt gemeldet? Jetzt Strafantrag stellen um Strafverfolgung zu ermöglichen! 

Bei Antragsdelikten handelt es sich um Straftaten, welche grundsätzlich nur auf Verlangen der geschädigten Personen verfolgt werden. Im Bereich der Internetkriminalität betrifft dies hauptsächlich Tatbestände wie die der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung.

Hassmelden kann den Strafantrag nicht stellvertretend für Dich stellen. Um eine Strafverfolgung auszulösen, muss dies der oder die Geschädigte tun. Hierzu kannst Du entweder das Formular auf dieser Seite nutzen – Du erhältst dann gleich den korrekt ausgefüllten Strafantrag per E-Mail. Alternativ kannst Du auch die leere Vorlage als .pdf-Datei herunterladen.

Antragsdelikte anzeigen. So einfach geht’s.

Strafantrag ausfüllen

Fülle den Strafantrag ganz einfach online über unser interaktives Formular aus.

Strafantrag erhalten

Du erhältst den Strafantrag von uns verschlüsselt per E-Mail. Öffne ihn mit dem von Dir vergebenen Passwort, prüfe alle Angaben und drucke ihn aus wenn alles stimmt.

Strafantrag übermitteln

Ermittle nach dem Ausfüllen des Antrags über die Bestätigungsseite die zuständige Behörde und übermittle dieser den Strafantrag.

Strafantragsformular ausfüllen

Hinweis: Wir speichern Deine Daten nur temporär damit wir die .pdf-Datei mit Deinem Strafantrag erstellen können. Der Strafantrag wird Dir als verschlüsselte .pdf-Datei per E-Mail zugeschickt und von uns ebenfalls nur zur Übermittlung kurzzeitig gespeichert.

Häufig gestellte Fragen zu Antragsdelikten

Bei Antragsdelikten handelt es sich um Straftaten, welche grundsätzlich nur auf Verlangen der geschädigten Personen verfolgt werden. Im Bereich der Internetkriminalität betrifft dies hauptsächlich Tatbestände wie die der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung.

Nein, leider nicht. Um eine Strafverfolgung auszulösen, muss der oder die Geschädigte einen Strafantrag stellen.

Die Vorlage eines Strafantrages kannst Du auf dieser Seite interaktiv ausfüllen oder als .pdf-Datei herunterladen.

Du kannst den ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Diese kannst Du – für jedes Bundesland – auf der Website des Justizportals des Bundes und der Länder ermitteln. Klicke dazu hier. Die richtige Stelle zeigen wir Dir auch gleich an, wenn Du den Strafantrag über das obenstehende Formular ausfüllst. 

Bitte halte auch entsprechende Beweismittel zu dem Beitrag bereit, den Du anzeigen möchtest.

Deine Daten werden nur temporär gespeichert, damit wir die .pdf-Datei mit Deinem Strafantrag erstellen können.

Die .pdf-Datei kann nur erstellt werden, wenn Du ein Passwort festlegst, mit dem die Datei verschlüsselt ist. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen die Datei öffnen können. Auch wir haben keinen Zugriff auf Deine .pdf-Datei.

Du kannst uns natürlich jederzeit gerne über unsere  Kontaktseite erreichen.