Antragsdelikt gemeldet? Jetzt Strafantrag stellen um Strafverfolgung zu ermöglichen!
Bei Antragsdelikten handelt es sich um Straftaten, welche grundsätzlich nur auf Verlangen der geschädigten Personen verfolgt werden. Im Bereich der Internetkriminalität betrifft dies hauptsächlich Tatbestände wie die der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung.
Hassmelden kann den Strafantrag nicht stellvertretend für Dich stellen. Um eine Strafverfolgung auszulösen, muss dies der oder die Geschädigte tun. Hierzu kannst Du entweder das Formular auf dieser Seite nutzen – Du erhältst dann gleich den korrekt ausgefüllten Strafantrag per E-Mail. Alternativ kannst Du auch die leere Vorlage als .pdf-Datei herunterladen.